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18 März 2025

Fährreisen mit Hund: Wichtige Hinweise für eine entspannte Überfahrt

Einleitung Für viele Hundebesitzer ist der Urlaub ohne ihren vierbeinigen Freund undenkbar. Fährreisen bieten eine komfortable Möglichkeit, gemeinsam neue Ziele zu entdecken, ohne auf das geliebte Haustier verzichten zu müssen. Allerdings erfordert die Mitnahme von Hunden auf Fähren eine sorgfältige Planung, um sowohl den Bedürfnissen des Tieres als auch den Vorschriften der Reedereien gerecht zu werden. In diesem Beitrag erfährst du, worauf du bei Fährreisen mit deinem Hund achten solltest.

Darf mein Hund mit an Bord? Grundsätzlich erlauben viele Fährgesellschaften die Mitnahme von Hunden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Beispielsweise gestatten einige Reedereien auf bestimmten Strecken keine Hunde an Bord. Daher ist es wichtig, sich vorab bei der jeweiligen Reederei über die Mitnahmebedingungen zu informieren.

Unterbringung des Hundes während der Überfahrt Die Regelungen zur Unterbringung von Hunden variieren je nach Reederei und Schiff:

Angeleint an Deck: Auf vielen Fähren dürfen Hunde angeleint und unter Aufsicht ihrer Besitzer an Deck spazieren gehen. Dies ist besonders bei kürzeren Überfahrten ohne Kabinenbuchung üblich.
Aufenthalt im Fahrzeug: Bei einigen Fährgesellschaften müssen Hunde während der Überfahrt im Auto auf dem Fahrzeugdeck bleiben. Allerdings ist der Zugang zum Fahrzeugdeck während der Fahrt oft nicht gestattet, sodass der Hund für die Dauer der Überfahrt alleine bleibt.
Unterbringung in speziellen Hundekabinen: Einige Reedereien bieten spezielle Kabinen an, in denen Hunde gemeinsam mit ihren Besitzern reisen dürfen. Diese Kabinen sind oft mit leicht zu reinigendem Bodenbelag ausgestattet und bieten zusätzlichen Komfort für Haustiere.

Toilettenpausen für den Hund Während längerer Überfahrten muss auch der Hund sich lösen können. Viele Fähren haben hierfür spezielle Bereiche eingerichtet. Es empfiehlt sich, beim Check-in nach diesen Bereichen zu fragen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Maulkorbpflicht an Bord Auf den meisten Fähren besteht für Hunde eine Maulkorbpflicht, unabhängig von Größe oder Rasse. Es ist daher ratsam, den Hund bereits vor der Reise an das Tragen eines Maulkorbs zu gewöhnen, um Stresssituationen zu vermeiden.

Einreisebestimmungen des Ziellandes Unabhängig von den Regelungen der Fährgesellschaft gelten im Zielland spezifische Einreisebestimmungen für Hunde:

Impfungen: In vielen Ländern ist eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Diese muss im Heimtierausweis dokumentiert sein.
Gesundheitszeugnis: Einige Länder verlangen ein aktuelles Gesundheitszeugnis vom Tierarzt.
Parasitenprophylaxe: In bestimmten Regionen sind Behandlungen gegen spezifische Parasiten vorgeschrieben.

Seekrankheit bei Hunden Wie Menschen können auch Hunde unter Seekrankheit leiden. Es ist daher sinnvoll, vor der ersten längeren Überfahrt kürzere Schiffspassagen zu testen. Zudem sollte der Hund nicht unmittelbar vor der Reise gefüttert werden, um Übelkeit vorzubeugen.

Sicherheitsmaßnahmen an Bord Die Sicherheit des Hundes hat oberste Priorität:

Leinenpflicht: Hunde sollten stets angeleint sein, um Unfälle zu vermeiden.
Ausbruchsicheres Geschirr: Ein gut sitzendes Geschirr minimiert das Risiko, dass der Hund sich befreit.

Fazit Fährreisen mit Hund sind in der Regel gut realisierbar, erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Es ist essenziell, sich sowohl über die Bedingungen der gewählten Fährgesellschaft als auch über die Einreisebestimmungen des Ziellandes zu informieren. Mit der richtigen Planung steht einer entspannten Überfahrt mit dem vierbeinigen Freund nichts im Wege.  


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